Gesetzliche Grundlagen
Laut Niedersächsischem Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder haben wir folgenden Auftrag zu erfüllen:
§2 Auftrag der Tageseinrichtung
„(1) Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen insbesondere
- die Kinder in ihrer Persönlichkeit stärken
- sie in sozial verantwortliches Handeln einführen
- ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
- die eigenständige Lebensbewältigung fördern
- die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie fördern
- den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen
- die Gleichberechtigung zwischen Mädchen und Jungen erzieherisch fördern
- den Umgang mit behinderten und nichtbehinderten Kindern, sowie Kindern unterschiedlicher Herkunft fördern."
Dieses Gesetz ist für uns Grundlage und Orientierung unserer Arbeit.
Wir definieren Bildung als interaktiven Prozess zwischen Kinder, Eltern und pädagogischen Fachkräften. Im Zentrum der pädagogischen Arbeit steht das Kind. An dem niedersächsischen Orientierungsplan orientiert, schaffen wir Bedingungen für Bildungserfahrungen auf elementarpädagogischem Niveau.
Sozialkulturelle Einflüsse, die sich durch die Lebens- und Familiensituationen zeigen, finden dabei besondere Berücksichtigung.

